Eine erste Beratung –sei es am Telefon oder persönlich- kostet, sofern Sie Verbraucher sind, niemals mehr als 190,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, bei einem geringen Streitwert auch weniger.
Wenn nichts anderes vereinbart wird, gilt grundsätzlich das Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG). Die Höhe einer Gebühr richtet sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit.
In außergerichtlichen Angelegenheiten, denen durch die gesetzlichen Gebühren nur unzulänglich Rechnung getragen wird, wird regelmäßig schriftlich ein Honorar nach Stundensätzen oder ein Pauschalhonorar vereinbart. Dieses bietet insbesondere in der Beratung von Wirtschaftsunternehmen den Vorteil einer transparenten Kalkulation des Honorars je nach Umfang der Tätigkeit.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so richtet sich Ihr Erstattungsanspruch für das Anwaltshonorar nach den Versicherungsbedingungen.
Sollten Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sein, die Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen, so besteht die Möglichkeit der Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe.