Das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) hat am 11.01.2011 erneut entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ausländer, der zu Besuchszwecken eingereist ist und in Dänemark die Ehe mit einem Deutschen geschlossen hat, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug erhalten kann, ohne zuvor das hierfür erforderliche Visumverfahren durchgeführt zu haben (AZ: 1 C 23.09). Im konkreten Fall war ein russischer Staatsangehöriger Ende Juli 2008 mit einem Schengen-Visum zu Besuchszwecken nach Deutschland eingereist. Anfang August 2008 hatte er in Dänemark eine deutsche Staatsangehörige geheiratet, war umgehend nach der Eheschliessung nach Deutschland zurückgekehrt und beantragte die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzuges. Die Ausländerbehörde lehnte den Antrag ab und drohte die Abschiebung an, da er ohne das für einen dauerhaften Aufenthalt erforderliche nationale Visum eingereist sei.
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